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Allgemeine Regelungen

Download Nutzungsrechte

Deutschland:

Zur Veranschaulichung des Unterrichts und der Lehre an Bildungseinrichtungen dürfen gemäß § 60a Abs. 1 und Abs. 2 UrhG zu nicht kommerziellen Zwecken einzelne Abbildungen und Tabellen in Werken des Verlags Europa-Lehrmittel vervielfältigt, verbreitet, öffentlich zugänglich gemacht und in sonstiger Weise öffentlich wiedergegeben werden

• für Lehrende und Teilnehmende der jeweiligen Veranstaltung,
• für Lehrende und Prüfende an derselben Bildungseinrichtung sowie
• für Dritte, soweit dies der Präsentation des Unterrichts, von Unterrichts- oder Lernergebnissen an der Bildungseinrichtung dient.

Konkret dürfen bei Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen einzelne Abbildungen und Tabellen in Werken des Verlags Europa-Lehrmittel unter Angabe der Quelle z. B.

• digital an Lernende für den Unterrichtsgebrauch (inkl. Vor- und Nachbereitung) weitergegeben werden
• ausgedruckt und ggf. an die Lernenden und Veranstaltungsteilnehmenden verteilt werden
• über Computer, Whiteboards, Beamer etc. wiedergegeben und
• im jeweils erforderlichen Umfang gespeichert werden, wobei auch ein Abspeichern auf mehreren Speichermedien der Lehrenden und Lernenden gestattet wird (Computer, Whiteboard, Tablet etc.). Dabei müssen Zugriffe Dritter durch effektive Schutzmaßnahmen verhindert werden (Passwort etc.).

Bildungseinrichtungen sind frühkindliche Bildungseinrichtungen, Schulen, Hochschulen sowie Einrichtungen der Berufsbildung oder der sonstigen Aus- und Weiterbildung.

Österreich:

Vervielfältigung zum eigenen Schulgebrauch: Für nicht kommerzielle Zwecke des Unterrichts und der Lehre dürfen Schulen, Universitäten und andere Bildungseinrichtungen urheberrechtlich geschützte Werke des Verlags Europa-Lehrmittel für bestimmte Schulklassen oder Lehrveranstaltungen vervielfältigen und hergestellte Vervielfältigungen verbreiten – und zwar in der dafür erforderlichen Anzahl und im durch den Unterrichtszweck gerechtfertigten Umfang (§ 42 Abs. 6 UrhG).

Kein Recht der Vervielfältigung zum eigenen Schulgebrauch besteht bei Werken, die ihrer Beschaffenheit und Bezeichnung nach zum Schul- oder Unterrichtsgebrauch bestimmt sind.

Weitere Nutzungen und Genehmigungen

Alle weiteren (insbesondere kommerziellen) Nutzungen müssen beim Verlag schriftlich angefragt werden.

Der Verlag Europa-Lehrmittel kann entgeltlich oder unentgeltlich die Nutzung der von seinen Urheberinnen und Urhebern stammenden Werke, Werkteile, Abbildungen und Tabellen schriftlich genehmigen. Regelmäßig können die von seinen Urheberinnen und Urhebern stammenden Werke, Werkteile, Abbildungen und Tabellen daran erkannt werden, dass sie weder an der Fundstelle selbst noch im Quellenverzeichnis durch eine gesonderte Urhebernennung gekennzeichnet sind.

Wenn nicht vom Verlag Europa-Lehrmittel stammende Werke, Werkteile, Abbildungen und Tabellen über die oben unter Ziffer 1. genannten Nutzungen hinaus genutzt werden sollen, muss eine Genehmigung durch die im Quellenverzeichnis oder direkt an der Abbildung angegebenen Rechteinhaberinnen und Rechteinhaber erfolgen. Der Verlag Europa-Lehrmittel kann regelmäßig keine Nutzung von Werken und Werkteilen, die nicht vom Verlag Europa-Lehrmittel und seinen Urheberinnen und Urhebern stammen, genehmigen.

Bitte schicken Sie Ihre Nutzungsanfrage sowie mögliche Rückfragen an:
Verlag Europa-Lehrmittel
Nourney, Vollmer GmbH & Co. KG
Frau Simone Bán
Düsselberger Str. 23
42781 Haan-Gruiten
nutzungsrechte@europa-lehrmittel.de

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